Member States shall make those experts available for deployment at the Support Office's request unless they are faced with a situation substantially affecting the discharge of national duties, such as one resulting in insufficient staffing for the performing of procedures to determine the status of persons applying for international protection.
Die Mitgliedstaaten entsenden diese Experten auf Ersuchen des Unterstützungsbüros, es sei denn, die ersuchten Mitgliedstaaten sehen sich einer Situation gegenüber, die die Erledigung einzelstaatlicher Aufgaben erheblich beeinträchtigt, wie beispielsweise eine Situation, die zu Personalmangel im Zusammenhang mit den Verfahren für die Zuerkennung des Status von Personen, die internationalen Schutz beantragen, führt.