(78) Where there are exemptions of liabilities such as for payment and settlement systems, employee or trade creditors, or preferential ranking such as for deposits of natural persons and micro, small and medium-sized enterprises, they should apply in third countries as well as in the Union.
(78) Im Fall von Ausnahmen von Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme, Arbeitnehmer- oder Handelsgläubiger, oder bei Vorrangstellungen, wie zum Beispiel für Einlagen von natürlichen Personen sowie Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, sollten diese Ausnahmen sowohl in Drittstaaten als auch in der Union gelten.