Im Verein mit den übrigen, bereits erlassenen oder in Einführung begriffenen Rechtsvorschriften dürfte die Richtlinie über nationale Emissionshöchstwerte bis 2010 im Vergleich zu 1990 (dem Basis-Vergleichsjahr) folgende Verbesserungen gewährleisten: Minderung der gesundheitsgefährdenden Ozonbelastung um 75 %, d.h. ein Rückgang der Anzahl Tage, an denen die von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Leitwerte überschritten wurden, von mehr als 60 auf 20, Rückgang der vegetationsgefährdenden Ozonbelastung um mehr als
50 %, Rückgang der einer weiteren Versauerung ausgesetzten Ökosystemfläche von EU-weit 37 Mio. ha auf 4.3 Mio. ha, Rüc
...[+++]kgang der einer weiteren Bodeneutrophierung ausgesetzten Ökosystemfläche auf EU-weit 42 Mio. ha, d.h. eine um 30 % geringere Fläche als diejenige des Jahres 1990.