Sowohl das „Bescheinigungsverfahren“, mit dem wirtschaftliche Eigentümer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, die Erhebung einer Quellensteuer auf Zinserträge, die in einem in Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2003/48/EG genannten Mitgli
edstaat vereinnahmt wurden, vermeiden können, wie auch das Alternativverfahren der freiwilligen Auskunftserteilung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Wohnsitzstaat haben ihre Vorzüge. Allerdings ist das Verfahren der freiwilligen Auskunftserteilung für den wirtschaftlichen Eigentümer weniger aufwendig und es ist daher zweckmäßig, dem wirtschaftlichen Eigentümer die W
...[+++]ahl des Verfahrens zu überlassen.