2. Member States shall deny permission to any aircraft to take off from, land in or overfly their territory, if they have information that provides reasonable grounds to believe that the aircraft contains items the supply, sale, transfer, or export of which is prohibited under this Decision, including the provision of armed mercenary personnel, except in the case of an emergency landing’.
(2) Die Mitgliedstaaten verweigern jedem Luftfahrzeug die Erlaubnis zum Start oder zur Landung in ihrem Hoheitsgebiet oder zum Überfliegen ihres Hoheitsgebiets, wenn sie über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass das Luftfahrzeug Gegenstände enthält, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach diesem Beschluss verboten ist, einschließlich der Bereitstellung bewaffneter Söldner, ausgenommen im Falle einer Notlandung.“