Toutefois, contrairement à ce qu’affirme le Tribunal, la chambre de recours n’a pas conclu de manière erronée à l’absence de similitude entre les signes, mais elle a au contraire correctement analysé la similitude phonétique entre les signes, en concluant que, malgré les similitudes phonétiques entre les signes, la sonorité globale des signes était différente.
34 des angefochtenen Urteils ausgeführt habe, dass „die Beschwerdekammer fehlerhaft festgestellt [hat], dass zwischen den Zeichen keine klangliche Ähnlichkeit besteht“. Die Beschwerdekammer habe jedoch, wie das Gericht ausgeführt habe, nicht fehlerhaft festgestellt, dass zwischen den Zeichen keine klangliche Ähnlichkeit bestehe, sondern fehlerfrei die klangliche Ähnlichkeit der Zeichen geprüft und daraus geschlossen, dass trotz der zwischen den Zeichen bestehenden klanglichen Ähnlichkeiten der jeweilige Gesamtklang der Zeichen unterschiedlich sei.