40. empfiehlt, die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung systematisch in die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen der EU und in deren länderspezifische Menschenrechtsstrategien einzubeziehen, um für Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu sorgen; hält es auch für sinnvoll, diese Empfehlungen bei Besuchen von Delegationen des Europäischen Parlaments in Drittstaaten zur Sprache zu bringen;
40. Recommends including the UPR recommendations systematically in the EU’s human rights dialogues and consultations and in EU human rights country strategies, to ensure that UPR outcomes are followed up; recommends, similarly, that Parliament raise these recommendations during its own delegation visits to third countries;