Die Funktion des Anweisungs befugten oblag dem Generaldirektor, es wurden jedoch Befugnisweiterübertragungen an die Direktoren, den Assistenten des Generaldirektors und den Leiter der Verwaltungseinheit A 5 (im Jahre 1990) für die Gehälter des Aushilfspersonals gewährt. Ferner wurden auch Mittelbindungen - wenn auch nur manchmal - an Direktoren oder auch Leiter von Verwaltungseinheiten delegiert.
The role of authorizing officer actually fell to the director-general, but powers were sub-delegated to the directors, to the director-general's assistant and to the head of Unit A/5 (in 1990) with regard to auxiliary staff's pay.