Die Kommission bestätigt, dass der wesentliche Grund dafür, dass die neuen
Mitgliedstaaten die Beteiligung der Gemeinschaft an ihren Überwachungsprogrammen wenig genutzt haben, in dem hohen nationalen Finanzierungsanteil liegt; deshalb schlägt der Berichterstatter vor, dass der Satz für
die Beteiligung der Gemeinschaft erhöht wird (Höchstsatz von 75 % statt dem vorgesehenen Satz von 50 %), wenn es um bestimmte Arten von Maßnahmen geht: Erwerb und Modernisierung von Kontrollschiffen und -flugzeugen, die bei der Überwachung der Fangtät
...[+++]igkeit durch die zuständigen Behörden eingesetzt werden.