Mit den Vorschlägen sollen auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den traditionellen Kreditinstituten und anderen E-Geld emittierenden Instituten gewährleistet werden, so wie es den E-Geldinstituten gestattet werden soll, ihre Dienstleistungen europaweit auf der Grundlage der Beaufsichtigung durch den Herkunftsmitgliedstaat anzubieten. E-Geld wird in den Vorschlägen als der Geldwert definiert, der auf einer Chipkarte (vorausb
ezahlte Karte oder 'elektronische Geldbörse') oder auf einem Computerspeicher gespeichert ist (Netzgeld oder Software-Geld) und der als Zahlungsmittel nicht nur von dem Emittenten, sondern auch von anderen Unte
...[+++]rnehmen akzeptiert wird.