15. erkennt an, daß der Dialog zwischen den gesellschaftlichen Akteuren eine wichtige Rolle im Rechtsetzungsprozeß spielen kann, gibt jedoch warnend zu bedenken, daß ein Dialog nur dann aufgenommen werden darf, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt: inhaltliche Klarheit, ausgewogene Ressourcen, klar festgelegte Ziele, eindeutige Struktur sowie ein vorher festgesetzter und transparenter zeitlicher Rahmen;
15. Acknowledges that dialogue between the stakeholders can have a role to play in the legislative process, but cautions that dialogue must be entered into only if it meets the following criteria: clarity in substance, balance of resources, set goals, structure and a pre-planned and transparent time-frame;