(3) Ein Beamter, auf den Absatz 1 Anwendung findet, kann nach Bestehen eines allgemeinen Auswahlverfahrens oder auf der Grundlage eines Bescheinigungsverfahrens als keinen Einschränkungen unterliegendes Mitglied der Funktionsgruppe Assistenz eingestuft werden. Das Bescheinigungsverfahren richtet sich nach dem Dienstalter, der Erfahrung, den Verdiensten und dem Ausbildungsstand des Beamten sowie nach den in der Funktionsgruppe der AST zur Verfügung stehenden Stellen.
3. An official to whom paragraph 1 applies may become a member of the assistants' function group without restriction if he passes an open competition or on the basis of an attestation procedure. The attestation procedure shall be based on the seniority, experience, merit and level of training of officials and the availability of posts in the function group AST.