6.24. Enteignung liegt vor, wenn Regierungen oder sonstige institutionelle Einheiten aus Gründen, die nichts mit der Zahlung von Steuern, Geldstrafen oder ähnlichen Abgaben zu tun haben, ohne volle Entschädigung von Vermögensgütern anderer institutioneller Einheiten einschließlich gebietsfremder Einheiten Besitz ergreifen.
6.24. Uncompensated seizures (K.8) occur when governments or other institutional units take possession of the assets of other institutional units, including non-resident units, without full compensation, for reasons other than the payment of taxes, fines or similar levies.