(4) Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, die materiellen und die formellen Strafrechtsbestimmungen zur Geldwäsche (insbesondere zum Einziehen von Vermögensgegenständen) einander anzunähern, und klargestellt, dass das Spektrum der kriminellen Aktivitäten, die als Vortaten für Geldwäsche angesehen werden, in allen Mitgliedstaaten einheitlich und hinreichend weit gefasst sein sollte.
(4) The European Council calls for the approximation of criminal law and procedures on money laundering (in particular, confiscating funds), adding that the scope of criminal activities which constitute principal offences for money laundering should be uniform and sufficiently broad in all Member States.