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Beschwerdekammer
Beschwerdekammer in Strafsachen
Bewährte Methode bei der Rechtshilfe in Strafsachen
Bewährte Praxis bei der Rechtshilfe in Strafsachen
Bezirksstrafgericht
Einzelrichter
Einzelrichter für Strafsachen
Einzelrichter in Strafsachen
Einzelrichterin
Einzelrichterin für Strafsachen
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Essen flambieren
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Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen
Flambierte Gerichte vorbereiten
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Gerichtliche Entscheidung in Strafsachen
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
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Kriminalgericht
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Rekursbehörde im Bereich Strafverfahren
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Strafeinzelrichter
Strafeinzelrichterin
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Strafkammer
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Verfahrensgericht in Strafsachen
Überweisungsbehörde

Übersetzung für "Gericht Strafsachen " (Deutsch → Englisch) :

TERMINOLOGIE
Strafgericht | Gericht für Strafsachen | Kriminalgericht | Bezirksstrafgericht

Criminal Court


Gericht für Strafsachen | Kriminalgericht | Strafgericht

criminal court


Einzelrichter in Strafsachen (1) | Einzelrichtern in Strafsachen (2) | Einzelrichter für Strafsachen (3) | Einzelrichterin für Strafsachen (4) | Strafeinzelrichter (5) | Strafeinzelrichterin (6) | Einzelrichter (7) | Einzelrichterin (8)

single judge for criminal matters


justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (EU) [ Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen | Rechtshilfe in Strafsachen (EU) ]

judicial cooperation in criminal matters in the EU [ European Judicial Network in criminal matters | judicial cooperation in criminal matters | mutual assistance in criminal matters ]


Beschwerdekammer in Strafsachen (1) | Verfahrensgericht in Strafsachen (2) | Beschwerdekammer (3) | Rekurskammer (4) | Strafkammer (5) | Rekursbehörde im Bereich Strafverfahren (6) | Kommission für Entscheide in Strafsachen (7) | Überweisungsbehörde (8)

Chamber for Criminal Proceedings


bewährte Methode bei der Rechtshilfe in Strafsachen | bewährte Praxis bei der Rechtshilfe in Strafsachen

good practice in mutual legal assistance in criminal matters


Entscheidung in Strafsachen | gerichtliche Entscheidung in Strafsachen | strafrechtliche Entscheidung

criminal decision | criminal law decision | decision in criminal matters


Gericht (EU) [ EuGeI | Gericht erster Instanz | Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften ]

General Court (EU) [ Court of First Instance of the European Communities | EC Court of First Instance ]


Gericht für den öffentlichen Dienst [ Gericht für den europäischen öffentlichen Dienst | Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union ]

Civil Service Tribunal [ European Civil Service Tribunal | European Union Civil Service Tribunal ]


Essen flambieren | flambierte Gerichte vorbereiten | flambierte Gerichte zubereiten | Gerichte flambieren

cook flambeed dishes | present flamed dishes | prepare flambe dishes | prepare flambeed dishes
IN-CONTEXT TRANSLATIONS
In den Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine solche Behörde vorgesehen ist und bei einem in Strafsachen zuständigen Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder die Möglichkeit besteht, die Sache anderweitig an ein solches Gericht zu verweisen, sollte diese Richtlinie daher nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsbehelfs oder nach einer solchen Verweisung Anwendung finden.

Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by such an authority and there is a right of appeal or the possibility for the case to be otherwise referred to a court having jurisdiction in criminal matters, this Directive should therefore apply only to the proceedings before that court following such an appeal or referral.


(a) in Fällen, in denen das Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion durch eine Behörde, die kein in Strafsachen zuständiges Gericht ist, vorsieht und in denen gegen die Verhängung einer solchen Sanktion bei einem solchen Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder dieses Gericht mit der Verhängung der Sanktion befasst werden kann, oder

(a) where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction by an authority other than a court having jurisdiction in criminal matters, and the imposition of such a sanction may be appealed or referred to such a court; or


In den Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine solche Behörde vorgesehen ist und entweder bei einem in Strafsachen zuständigen Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder die Möglichkeit besteht, die Sache anderweitig an ein solches Gericht zu verweisen, sollte diese Richtlinie daher nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsbehelfs oder nach einer solchen Verweisung Anwendung finden.

Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by such an authority and there is either a right of appeal or the possibility for the case to be otherwise referred to a court having jurisdiction in criminal matters, this Directive should therefore apply only to the proceedings before that court following such an appeal or referral.


in Fällen, in denen das Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion durch eine Behörde, die kein in Strafsachen zuständiges Gericht ist, vorsieht und in denen gegen die Verhängung einer solchen Sanktion bei einem solchen Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder dieses Gericht mit der Verhängung der Sanktion befasst werden kann, oder

where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction by an authority other than a court having jurisdiction in criminal matters, and the imposition of such a sanction may be appealed or referred to such a court; or


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(2) Sieht das Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine Behörde, die kein in Strafsachen zuständiges Gericht ist, vor, und kann gegen die Verhängung einer solchen Sanktion bei einem solchen Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden, so findet diese Richtlinie nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsbehelfs Anwendung.

2. Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by an authority other than a court having jurisdiction in criminal matters, and the imposition of such a sanction may be appealed to such a court, this Directive shall apply only to the proceedings before that court, following such an appeal.


In den Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine solche Behörde vorgesehen ist und entweder bei einem in Strafsachen zuständigen Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder die Möglichkeit besteht, die Sache anderweitig an ein solches Gericht zu verweisen, sollte diese Richtlinie daher nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsmittels oder nach einer solchen Verweisung Anwendung finden.

Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by such an authority and there is either a right of appeal or the possibility for the case to be otherwise referred to a court having jurisdiction in criminal matters, this Directive should therefore apply only to the proceedings before that court following such an appeal or referral.


In den Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine solche Behörde vorgesehen ist und entweder bei einem in Strafsachen zuständigen Gericht Rechtsmittel eingelegt werden können oder die Möglichkeit besteht, die Sache anderweitig an ein solches Gericht zu verweisen, sollte diese Richtlinie daher nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsmittels oder nach einer solchen Verweisung Anwendung finden.

Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by such an authority and there is either a right of appeal or the possibility for the case to be otherwise referred to a court having jurisdiction in criminal matters, this Directive should therefore apply only to the proceedings before that court following such an appeal or referral.


(2) In Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine Behörde, die kein in Strafsachen zuständiges Gericht ist, vorgesehen ist, und gegen die Verhängung einer solchen Sanktion bei einem solchen Gericht Rechtsmittel eingelegt werden können, findet diese Richtlinie nur auf Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsmittels Anwendung.

2. Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by an authority other than a court having jurisdiction in criminal matters, and the imposition of such a sanction may be appealed to such a court, this Directive shall apply only to the proceedings before that court following such an appeal.


Deshalb sollte diese Richtlinie in Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion für geringfügige Straftaten durch eine Behörde, bei der es sich nicht um ein in Strafsachen zuständiges Gericht handelt, vorgesehen ist und es Rechtsmittel gegen diese Sanktion bei einem Gericht gibt, nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsmittels Anwendung finden.

Therefore, where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by an authority other than a court having jurisdiction in criminal matters, and that sanction may be appealed to such a court, then this Directive shall only apply to the proceedings before that court following such an appeal.


(3) In Fällen, in denen nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Verhängung einer Sanktion wegen geringfügiger Zuwiderhandlungen durch eine Behörde, die kein in Strafsachen zuständiges Gericht ist, vorgesehen ist, und gegen die Verhängung einer solchen Sanktion bei einem solchen Gericht Rechtsmittel eingelegt werden können, findet diese Richtlinie nur auf das Verfahren vor diesem Gericht nach Einlegung eines solchen Rechtsmittels Anwendung.

3. Where the law of a Member State provides for the imposition of a sanction regarding minor offences by an authority other than a court having jurisdiction in criminal matters, and the imposition of such a sanction may be appealed to such a court, this Directive shall apply only to the proceedings before that court following such an appeal.


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