Die Verordnung stellte eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Dubliner Übereinkommen dar und führte eine Reihe von Neuerungen ein. Die allgemeinen Grundsätze blieben jedoch unverändert, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Asylantrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig sein sollte, der bei der Einreise des Asylbewerbers und dessen Aufenthalt in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten maßgeblich beteiligt war. Ausnahmen zum Schutz der Einheit der Familie waren jedoch möglich.
It significantly improved the Dublin Convention, including a number of innovations, and it was based on the same general principles, in particular the fact that the responsibility for examining an application should primarily lie with the Member State which played the greatest part in the applicant's entry into and residence in the territories of the Member States, with some exceptions designed to protect family unity.