1. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bezüglich der drei von ihm in seinem Bericht für 2011 vorgebrachten Bemerkungen, die im Bericht für 2012 mit dem Hinweis „ausstehend“ versehen wurden,
sowie einer als „im Gange“ bezeichneten Bemerkung eine Korrekturmaßnahme getroffen wurde, die nun im Bericht des Rechnungshofs als „abgeschlossen“ bezeichnet wird, während zwei Bemerkungen mit dem Hinweis „im Gange“ und eine mit dem Hinweis „nicht zutreffend“ versehen wurden; stellt des Weiteren fest, dass bezüglich der sechs im Bericht des Rechnungshofs für 2012 vorgebrachten Bemerkungen eine Korrekturmaßnahme getroffen wurde, die nun mit d
...[+++]em Hinweis „abgeschlossen“ versehen ist, während zwei als „nicht zutreffend“, zwei als „im Gange“ und eine als „ausstehend“ bezeichnet werden;
1. Notes from the Court’s report that regarding three comments made in the Court’s 2011 report and marked as "Outstanding" in the Court's 2012 report, as well as regarding one comment marked as "Ongoing", one corrective action has been taken and is now marked in the Court's report as "Completed", two were marked as "Ongoing" and one as "Not Applicable"; notes furthermore that for the six comments made in the Court’s 2012 report, one corrective action was taken in response to the previous year's comments and is now marked as "Completed", two are marked as "Not Applicable", two as "Ongoing" and one as "Outstanding";