In diesen für einen unbestimmten Zeitraum ausgestellten Daueraufträgen heißt es u.a., dass die Bank bzw. die Genossenschaft berechtigt ist, von ihrem Konto, auf das die geschuldeten Beihilfen eingezahlt werden, Beträge zu entnehmen: 1. für die Steuerbehörde für mögliche Steuern oder sonstige Schulden, 2. für die landwirtschaftliche Versicherungskasse Griechenlands (ELGA) und 3. für sonstige Einrichtungen.
The 'standing orders', which are for an indefinite period, authorise the bank and the cooperative to debit from the account in which farmers' aid is deposited any payments due to (1) the inland revenue in respect of tax or other dues, (2) ELGA (the farmers' insurance organisation), and (3) any other body.