Die Gebühren, die den Verwaltungsausgaben für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Grenzübertrittsgenehmigung zum Zwecke des kleinen Grenzverkehrs nach Artikel 5 entsprechen, dürfen die Gebühren, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines Mehrfach-Kurzzeitvisums erhoben werden, nicht überschreiten.
The fees corresponding to the administrative costs of processing applications for the local border traffic permit referred to in Article 5 shall not exceed the fees charged for processing applications for short-term multiple-entry visas.