32. schlägt vor, dass dieser Punkt aus dem Geltungsbereich des horizontalen Instrumentes ausgenommen wird und dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin die Möglichkeit behalten, vorzusehen, dass der Begriff Verbrauchsgüter nicht gebrauchte Güter umfasst, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden; befürwortet jedoch die Annahme besonderer Bestimmungen für Online-Versteigerungen;
32. Proposes excluding this issue from the scope of the horizontal instrument and maintaining the possibility for Member States to provide that the definition of consumer goods does not include second-hand goods sold at public auctions; recommends, however, the adoption of specific rules for on-line auctions;