Nach dem Schengener Grenzkodex[8] sind Drittstaatsangehörige bei der Einreise einer „eingehenden Kontrolle“ zu unterziehen; dabei werden nicht nur die Reisedokumente kontrolliert, sondern auch Zweck und Dauer des Aufenthalts ermittelt, geprüft, ob sie über ausreichende Existenzmittel verfügen und die Personendaten im Schengener Informationssystem und nationalen Datenbeständen abgerufen, um sicherzugehen, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen der Schengen-Staaten darstellen.
According to the Schengen Borders Code[8], third country nationals must be subject, at entry, to a "thorough check", which in addition to the examination of the travel document involves verifying their purpose and length of stay and whether they possess sufficient means of subsistence, as well as a search in the Schengen Information System and in national databases to verify that they are not a threat to public policy, internal security, public health and the international relations of the Schengen States.