Mit dem Beschluss wird die Anwendung der gemeinsamen Maßnahme auf diese Droge erweitert. Nach einer Bewertung der von dem Amphetaminderivat 4-MTA ausgehenden Gefahren, um die der Vorsitz die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) im Februar 1999 ersucht hatte, wird 4-MTA künftig denjenigen neuen synthetischen Drogen zugeordnet, die gemäß dem UN-Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen sind [Amtsblatt L 244 vom 16.9.1999].
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