Trotz dieser Appelle und obwohl die ko
rrekte, fristgemäße Umsetzung eine rechtliche Verpflichtung ist, kommt es regelmäßig vor, dass Mitglie
dstaaten Binnenmarktrichtlinien nicht korrekt und nicht innerhalb der Fristen, die sie selbst vereinbart haben, umsetzen. Die meisten Mitgliedstaaten erreichen nicht einmal die Zwischenziele, die der Europäische Rat für die Umsetzung vorgegeben hat, und viele solche Richtlinien sind lange nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch nicht in allen Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht überführt worden
...[+++].