4. Tiere, die eine Krankheit oder einen Zustand aufweisen, der durch Handhabung oder Verzehr auf den Menschen oder andere Tiere übertragen werden kann, und generell Tiere, die klinische Anzeichen einer systemischen Erkrankung oder eines physiologischen Leidens aufweisen, dürfen nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden.
4. Animals with a disease or condition which may be transmitted to animals or humans through handling or eating the meat, and, in general, animals showing clinical signs of systemic disease or emaciation, shall not be slaughtered for human consumption.