Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die Mitgliedstaaten ihre Banken während der Krise unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Banken müssen einen realistischen Umstrukturierungsplan vorweisen können, der ihnen die Wiederherstellung ihrer Rentabilität ohne weitere staatliche Hilfen ermöglicht. Die Anteilseigner der Banken müssen sich an den Umstrukturierungskosten beteiligen, und es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die beihilfebedingte Verfälschung des Wettbewerbs zu mindern (siehe Bankenmitteilung von 2013 und MEMO/13/886).
EU state aid rules allow Member States to support banks during the crisis, provided that they have a realistic restructuring plan that enables them to become viable without continued state support, that their owners contribute to the cost of restructuring and that measures to alleviate the distortion of competition created by the state support are put in place (see 2013 Banking Communication and MEMO/13/886).