Ferner gelangte die Europäische Kommission zu der Auffassung, dass der durch die GfW im Jahr 1999 getätigte Ankauf von Most bei Weinbaubetrieben und Kommissionären, der mit dem von der WAK gewährten Kredit finanziert wurde, ebenfalls keine staatliche Beihilfe bildet, da der Ankauf zu marktüblichen Bedingungen erfolgte.
The European Commission has also decided that GfW's purchase of must in 1999 from winegrowing enterprise and merchants, financed by the loan granted by WAK, did not constitute State aid as the purchase was done on market terms.