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Abfertigung zum freien Verkehr
Bescheinigung über die Abfertigung zum freien Verkehr
Freier Verkehr
Freiverkehrswaren
Im freien Verkehr befindliche Waren
Im zollrechtlich freien Verkehr befindliche Waren
In den freien Verkehr bringen
In den freien Verkehr überführen
Waren des freien Verkehrs
Waren im freien Verkehr
Zum freien Verkehr abgefertigte Waren

Übersetzung für "Waren freien Verkehr " (Deutsch → Englisch) :

TERMINOLOGIE
Freiverkehrswaren | im freien Verkehr befindliche Waren | im zollrechtlich freien Verkehr befindliche Waren | in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Waren | Waren des freien Verkehrs | Waren im freien Verkehr | zum freien Verkehr abgefertigte Waren

goods put into free circulation | goods released for free circulation


(Waren) zum freien Verkehr abfertigen | (Waren) zum freien Verkehr einführen | in den freien Verkehr bringen | in den freien Verkehr überführen

to clear for home use | to release for home use


Anmeldung zur Abfertigung der Erzeugnisse zum einzelstaatlich freien Verkehr | Bescheinigung über die Abfertigung zum freien Verkehr | Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr

home use declaration


freier Verkehr [ Abfertigung zum freien Verkehr ]

free circulation [ putting into free circulation ]
IN-CONTEXT TRANSLATIONS
(4) Unbeschadet der von Inhabern vor dem Zeitpunkt der Anmeldung oder dem Prioritätstag der Unionsmarke erworbenen Rechte ist der Inhaber dieser Unionsmarke auch berechtigt, Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren in die Union zu verbringen ohne diese in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen, wenn die Waren, einschließlich ihrer Verpackung, aus Drittstaaten stammen und ohne Zustimmung eine Marke aufweisen, die mit der für derartige Waren eingetragenen Unionsmarke identi ...[+++]

4. Without prejudice to the rights of proprietors acquired before the filing date or the priority date of the EU trade mark, the proprietor of that EU trade mark shall also be entitled to prevent all third parties from bringing goods, in the course of trade, into the Union without being released for free circulation there, where such goods, including packaging, come from third countries and bear without authorisation a trade mark which is identical with the EU trade mark registered in respect of such goods, or which cannot be distinguished in its essential aspects from that trade mark.


Um den Markenschutz sicherzustellen und wirksam gegen Produktpiraterie vorzugehen, und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union gemäß dem Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere Artikel V des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über die Freiheit der Durchfuhr sowie, bezüglich Generika der auf der WTO-Ministerkonferenz in Doha am 14. November 2001 angenommenen „Erklärung über das TRIPS-Abkommen und die öffentliche Gesundheit“, sollte der Inhaber einer Unionsmarke Dritten verbieten können, im geschäftlichen Verkehr Waren in die Union zu verbringen, ohne diese in den zoll ...[+++]

In order to ensure trade mark protection and combat counterfeiting effectively, and in line with international obligations of the Union under the framework of the World Trade Organisation (WTO), in particular Article V of the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) on freedom of transit and, as regards generic medicines, the ‘Declaration on the TRIPS Agreement and public health’ adopted by the Doha WTO Ministerial Conference on 14 November 2001, the proprietor of an EU trade mark should be entitled to prevent third parties from bringing goods, in the course of trade, into the Union without being released for free circulation there, ...[+++]


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg nach der Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn diese Waren, die nach diesem Artikel und Artikel 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already shipped to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under this Article and Article 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 8 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under Articles 8 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


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Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg nach der Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn diese Waren, die nach diesem Artikel und Artikel 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already shipped to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under this Article and Article 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 10 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, pursuant to Articles 10 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Eine Ausnahme sollte für Waren gelten, die im Rahmen der Regelung der Verwendung zu besonderen Zwecken in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, da solche Waren trotz ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter zollamtlicher Überwachung bleiben.

An exception should be made for goods released for free circulation under the end-use regime, as such goods remain under customs supervision, even though they have been released for free circulation.


Eine Ausnahme sollte für Waren gelten, die im Rahmen der Regelung der Verwendung zu besonderen Zwecken in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, da solche Waren trotz ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter zollamtlicher Überwachung bleiben.

An exception should be made for goods released for free circulation under the end-use regime, as such goods remain under customs supervision, even though they have been released for free circulation.


In Kapitel II (Entstehen des Verbrauchsteueranspruchs, Artikel 7 bis 13) werden die anwendbaren Regeln und Verfahren bei Versäumnissen und Unregelmäßigkeiten und die Voraussetzung für eine Erstattung oder einen Erlass von Verbrauchsteuern festgelegt: Das Auftreten einer Fehlmenge während eines Verfahrens der Steueraussetzung stellt automatisch eine Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr dar (Artikel 7 Absatz 1); verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten im Falle ihrer vollständigen Ze ...[+++]

Chapter II (Incurrence of excise duty, Articles 7 to 13) clarifies and specifies the rules and procedures applicable in the case of shortages and irregularities, and the conditions for the reimbursement and remission of excise duty: the occurrence of shortages under a duty suspension arrangement automatically constitutes a release for consumption (Article 7(1)); excise goods shall not be considered released for consumption in case of their total destruction or irretrievable loss, and it will no longer be necessary for the competent authorities to establish the reason for the occurrence of the shortage, in terms of fortuitous events or f ...[+++]


Nach der Richtlinie 92/12/EWG können verbrauchsteuerpflichtige Waren (d.h. Alkohol, Tabak und Mineralöle), die ihren Ursprung in einem Mitgliedstaat haben, aber für den steuerrechtlich freien Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt sind, unter Steueraussetzung befördert werden, d.h., der Steueranspruch entsteht erst, wenn die Waren tatsächlich in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.

Under Directive 91/12/EEC, products subject to excise duty (i.e. alcohol, tobacco and mineral oils) originating in one MS but intended for consumption in another can move under duty suspension arrangements, i.e. the duty is chargeable only when the goods are actually released for consumption.




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'Waren freien Verkehr' ->

Date index: 2022-09-25
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