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Freiverkehrswaren
Im freien Verkehr befindliche Waren
Im zollrechtlich freien Verkehr befindliche Waren
Unmittelbar zum freien Verkehr abgefertigte Waren
Waren des freien Verkehrs
Waren im freien Verkehr
Zum freien Verkehr abgefertigte Waren

Übersetzung für " freien Verkehr abgefertigte Waren " (Deutsch → Englisch) :

TERMINOLOGIE
zum freien Verkehr abgefertigte Waren

goods entered for consumption | goods taken into home use


Freiverkehrswaren | im freien Verkehr befindliche Waren | im zollrechtlich freien Verkehr befindliche Waren | in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Waren | Waren des freien Verkehrs | Waren im freien Verkehr | zum freien Verkehr abgefertigte Waren

goods put into free circulation | goods released for free circulation


unmittelbar zum freien Verkehr abgefertigte Waren

goods declared for direct entry into free circulation
IN-CONTEXT TRANSLATIONS
Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg nach der Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn diese Waren, die nach diesem Artikel und Artikel 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument be ...[+++]

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already shipped to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under this Article and Article 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 8 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under Articles 8 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg nach der Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn diese Waren, die nach diesem Artikel und Artikel 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument be ...[+++]

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already shipped to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under this Article and Article 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


(1) Wird eine Ware in derart erhöhten Mengen oder unter derartigen Bedingungen in die Union eingeführt, dass dadurch den Unionserzeugern gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren ernsthafter Schaden entsteht oder zu entstehen droht, so kann die Kommission zur Wahrung der Interessen der Union auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich aus die Einfuhrregelung für diese Ware dahingehend ändern, dass sie nur gegen Vorlage einer Einfuhrgenehmigung zum freien Verkehr abgefertigt werden ...[+++]

1. Where a product is imported into the Union in such greatly increased quantities or on such terms or conditions as to cause, or threaten to cause, serious injury to Union producers of like or directly competing products, the Commission, in order to safeguard the interests of the Union, may, acting at the request of a Member State or on its own initiative, alter the import rules for that product by providing that it may be put into free circulation only on production of an import authorisation, the granting of which shall be governed by such provisions and subject to such limits as the Commission shall lay down.


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(1) Werden Textilwaren mit Ursprung in Drittländern, die nicht in Anhang II aufgeführt sind, in derart erhöhten Mengen (absolut oder relativ) und/oder unter derartigen Bedingungen in die Union eingeführt, dass dadurch der Unionserzeugung g gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren ernsthafter Schaden entsteht oder zu entstehen droht, so kann die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich aus die Einfuhrregelung für die betreffende Ware dahingehend ändern, dass diese Ware nur gegen Vorlage einer Einfuhrgenehmigung zum freien Verkehr ...[+++]bgefertigt werden darf; diese Genehmigung wird nach den Bestimmungen und innerhalb der Grenzen erteilt, die die Kommission festlegt.

1. Where imports of textile products originating in third countries other than those listed in Annex II take place in such increased quantities, absolute or relative, and/or under such conditions, so as to cause serious injury or actual threat thereof to the Union production of like or directly competitive products, the Commission may, acting at the request of a Member State or on its own initiative, alter the import rules for the product in question by providing that it may be put into free circulation only on production of an import authorisation, the granting of which shall be governed by such provisions and subject to such limits as ...[+++]


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 10 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sin ...[+++]

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, pursuant to Articles 10 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 8 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under Articles 8 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 8 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sind.

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, under Articles 8 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.


Waren, die einer vorherigen Überwachung unterliegen, dürfen zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden, sofern ein Einfuhrdokument vorgelegt wird; dieses Dokument muss von der von einem EU-Land benannten zuständigen Behörde mit einem Sichtvermerk versehen und innerhalb der gesamten EU gültig sein.

Products under prior surveillance may be put into free circulation, though only upon presentation of an import document endorsed by the competent authority designated by an EU country and valid throughout the EU.


Diese Maßnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Abfertigung bereits auf dem Weg in die Union befindlicher Waren zum zollrechtlich freien Verkehr, wenn ihre Bestimmung nicht geändert werden kann und wenn die Waren, die nach den Artikeln 10 und 11 nur gegen Vorlage eines Überwachungsdokuments zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden können, von einem solchen Dokument begleitet sin ...[+++]

However, such measures shall not prevent the release for free circulation of products already on their way to the Union provided that the destination of such products cannot be changed and that those products which, pursuant to Articles 10 and 11, may be put into free circulation only on production of a surveillance document are in fact accompanied by such a document.




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Date index: 2023-06-07
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