Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit die Anhänge zu dieser Verordnung ändern, um den gesammelten Erfahrungen und den Erfordernissen Rechnung zu tragen, die sich aus den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abgeltung für die Benutzung der Verkehrswege ergeben.
The Council may, acting by qualified majority on a proposal from the Commission, make such amendments to the Annexes to this Regulation as may be required in the light of experience and of the (1)OJ No 88, 24.5.1965, p. 1473/65.