(10) Damit die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission erfolgreich sein kann, sollte der Austausch von unter das Amtsgeheimnis fallenden Informationen in Übereinstimmung mit den Vertraulichkeitsbestimmungen erfolgen, und gleichzeitig sollte dafür Sorge getragen werden, dass personenbezogene, gemäß den neuen Bestimmungen verarbeitete Daten angemessen geschützt sind.
(10) In the interest of successful cooperation between the competent authorities of the Member States and the Commission, the exchange of information should be organised in accordance with the rules of confidentiality where information is subject to professional secrecy, while ensuring that personal data processed pursuant to the new provisions enjoys proper data protection.