Jedes unterzeichnende Büro kann jedoch beschließen, sich von diesem Übereinkommen zurückzuziehen, sofern es den Generalsekretär des Rates der Büros schriftlich darüber unterrichtet, der wiederum unverzüglich die anderen unterzeichnenden Büros und die Kommission der Europäischen Union davon in Kenntnis setzt.
However, each signatory Bureau may decide to withdraw from this Agreement by giving written notice of that decision to the Secretary-General of the Council of Bureaux who shall, in turn, immediately so inform the other signatory Bureaux and the Commission of the European Union.