Z. in der Erwägung, dass sich die Begriffe „nationale Sicherheit“, „interne Sicherheit“, „interne Sicherheit der EU“ und „internationale Sicherheit“ überschneiden; in der Erwägung, dass das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, der Grundsatz loyaler Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und der Grundsatz der Auslegung von Ausnahmeregelungen der Menschenrechte auf eine einschränkende Auslegung des Begriffs der „nationalen Sicherheit“ hinweisen und verlangen, dass die Mitgliedstaaten es unterlassen, sich in die Zuständigkeiten der EU einzumischen;
Z. whereas the concepts of ‘national security’, ’internal security’, ‘internal security of the EU’ and ’international security’ overlap; whereas the Vienna Convention on the Law of Treaties, the principle of sincere cooperation among EU Member States and the human rights law principle of interpreting any exemptions narrowly point towards a restrictive interpretation of the notion of ‘national security’ and require that Member States refrain from encroaching upon EU competences;