Um den gewünschten Effekt zu erzielen, sollten die Transparenzvorschriften einerseits das Geschäftsinteresse des Emittenten, der den Ratingagenturen die sensiblen Informationen zur Verfügung stellt, und andererseits das Bedürfnis der Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und anderen Stakeholdern nach einem weitergehenden Zugriff auf Informationen, der eine unabhängige Überprüfung der Leistung der Ratingagenturen erlaubt.
To achieve the desired effect, the transparency arrangements should balance, on the one hand, the business interests of the issuers providing sensitive information to the CRAs and, on the other, the needs of central banks, supervisors and other stakeholders for wider access to information allowing independent assessment of the CRAs’ performance.