(5) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen im Sinne des Artikels 2 während des Mutterschaftsurlaubs oder bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub nach Artikel 8 um eine Änderung ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsmuster ersuchen können und die Arbeitgeber verpflichtet sind, derartige Ersuchen unter Berücksichtigung ihrer eigenen und der Bedürfnisse de
r Arbeitnehmerinnen ernsthaft zu prüfen, um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben zu gewährleisten. Die Arbeitgeber müssen, wenn sie solche Ersuchen ablehnen, objektive Gründe angeben und dürfen ein sol
...[+++]ches Ersuchen nur dann ablehnen, wenn die organisatorischen Nachteile für den Arbeitgeber unverhältnismäßig größer als die Vorteile für die Arbeitnehmerin sind.5. Member States shall take the measures necessary to ensure that workers, within the meaning of Article 2, may, during maternity leave or when returning from maternity leave, as provided for in Article 8, request changes to their working hours and patterns, and that employers shall be obliged to consider such requests seriously, taking employers" and
workers" needs into account, in order to improve the balance between work and private and family life. Employers shall, where refusing such requests, provide objective reasons and may only refuse such requests where the disadvantages for the employer in organisational terms are disproportio
...[+++]nately greater than the benefits for the worker.