(2) Die in Anhang I aufgeführten Bezeichnungen, daraus abgeleitete Bezeichnungen und Diminutive, alleine, kombiniert oder implizit verwendet, dürfen in der Gemeinschaft und in ihren Amtssprachen bei der Kennzeichnung und Werbung für Erzeugnisse, die nicht nach den Bestimmungen dieser Verordnung erzeugt oder eingeführt, kontrolliert und zertifiziert wurden, nicht verwendet werden, außer wenn sie eindeutig nicht auf die ökologische landwirtschaftliche Erzeugung Bezug nehmen.
2. The terms listed in Annex I, their derivatives or diminutives, alone or combined or implied , may not be used anywhere in the Community and in any Community language for the labelling and advertising of a product which has not been produced or imported, controlled and certified , in accordance with this Regulation, unless these terms clearly cannot be associated with organic agricultural production.