3. weist bezüglich der Garantiefazilität für Studiendarlehen, für die 3,5% der Mittel bereitgestellt werden, darauf hin, dass diese „zu für Studierende günstigen Bedingungen“ „unabhängig von ihrer sozialen Herkunft“ funktionieren sollten und dass „dieses zusätzliche und innovative Instrument zur Förderung der Lernmobilität weder bestehende Förder- oder Darlehenssysteme zur Unterstützung der studentischen Mobilität auf lokaler und nationaler Ebene sowie auf der Ebene der Union ersetzen noch die Entwicklung weiterer Förder- oder Darlehenssysteme behindern“ sollte;
3. Recalls concerning the Student Loan Guarantee Facility that has been granted 3.5% of the budget, that it should be done "on favourable terms for students" "regardless of their social background" and that "this additional and innovative tool for learning mobility should neither replace any current, nor impede the development of any future, grant or loan system supporting student mobility at local, national or Union level";