1. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bezüglich zwei von ihm in seinem Bericht für 2011 vorgebrachten Bemerkungen, die in seinem Beric
ht für 2012 mit dem Hinweis „im Gange befindlich“ bzw. „ausstehend“ versehen wurden, Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden und eine Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs mit dem Hinweis „abgeschlossen“ und eine mit dem Hinweis „im Gange befindlich“ versehen wurde; stellt des Weiteren fest, dass bezüglich der vier vom Rechnungshof in seinem Bericht für 2012 vorgebrachten Bemerkungen als Reaktion auf die Bemerkungen des Vorjahres eine Korrekturmaßnahme getroffen wurde, sodass die entsprechende Beme
...[+++]rkung mit dem Hinweis „abgeschlossen“ versehen wurde, während die drei übrigen Bemerkungen mit dem Hinweis „im Gange befindlich“ versehen wurden;
1. Notes from the Court’s report that regarding two comments made in the Court’s 2011 report and marked as “Ongoing” or “Outstanding” in the Court's 2012 report, corrective actions were taken and one comment is marked in the Court's report as "Completed" and the other as "Ongoing"; notes furthermore that, for the four comments made in the Court’s 2012 report, one corrective action has been taken in response to the previous year's comments resulting in the comment being marked in the Court’s report as "Completed", while other three comments are marked as "Ongoing";