in der Erwägung, dass die zunehmende Beteiligung nichtstaatlicher Akteure, terroristischer Gruppierungen und sonstiger Organisationen an bewaffneten Konflikten eine Herausforderung für die Anwendung des humanitären Völkerrechts darstellt; in der Erwägung, dass alle Parteien eines Konflikts, zu denen auch staatliche und nichtstaatliche bewaffnete Parteien gehören, den Akteuren der humanitären Hilfe den erforderlichen Zugang sicherstellen müssen, damit sie den schutzbedürftigen Gruppen der Zivilbevölkerung, die vom jeweiligen Konflikt betroffen sind, helfen können.
whereas the growing emergence of non-state actors, terrorist groups and other entities in armed conflicts poses challenges to the application of international humanitarian law; whereas all parties in a conflict, including state and non-state armed parties, must guarantee humanitarian actors the necessary access to assist vulnerable, conflict-affected civilian populations.