C. in der Erwägung, dass in Artikel 14 AEUV und dem dazugehörigen Protokoll Nr. 26 die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) ausdrücklich genannt werden und zu ihnen auch Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI) gehören, und in der Erwägung, dass bekräftigt wird, dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben, zu
finanzieren und zu organisieren sind, die Hauptrolle spielen und über einen weiten Ermessensspielraum verfügen; in der Erwägung, dass die Verträge die Zuständigkeit der Mitgli
...[+++]edstaaten dafür, Dienstleistungen von allgemeinem nicht-wirtschaftlichem Interesse (DANWI) zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben, zu finanzieren und zu organisieren, nicht berühren;
C. whereas Article 14 of the TFEU and Protocol 26 thereto explicitly address services of general interest (SGI), which include social services of general interest (SSGI); whereas it is confirmed that national, regional and local authorities have the main role and wide discretion in providing, commissioning, funding and organising services of general economic interest (SGEI), and that the Treaties do not affect the competence of Member States to provide, commission, fund and organise non-economic services of general interest (NESGI);