Der Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes weist darauf hin, dass die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft drei Voraussetzungen unterliegt: Die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, muss den Einzelnen Rechte verleihen, der Verstoß muss hinreichend qualifiziert sein, und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden muss ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen.
The President of the Court points out that in order for the Community to incur non-contractual liability three conditions must be met: the rule of law infringed must confer rights on individuals, the breach must be sufficiently serious, and there must be a direct causal link between the breach and the damage sustained.