Der Berichterstatter, Herr Greif (Gruppe II, "Arbeitnehmer", Österreich), hat insbesondere betont, dass die künftige Richtlinie die zeitgerechte Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer eindeutig sicherstellen müsse. Das heißt, dass Unterrichtung und Anhörung während des Entscheidungsfindungsprozess der Unternehmensführung erfolgen müssen, und nicht erst, wenn die Umsetzung von Entscheidungen bereits bevorsteht.
The rapporteur, Mr Wolfgang Greif (Group II, Employees, Austria), stressed, in particular, that "the future directive must provide clearer guarantees that employees will be informed and consulted in due time, in other words, at the moment when the company management is considering its decision, not when the decision is about to be implemented".