3.08.4. Die Leitungen, Ventile, Schieber usw. der beiden Anlagen müssen voneinander unabhängig sein. Ist die Bedienung elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch, müssen zwei voneinander unabhängige Bedienungssysteme vorhanden sein. Wenn jedoch eine unabhängige Wirkung der beiden Anlagen gewährleistet ist, dürfen sie gemeinsame Komponente enthalten.
3.08.4. The two installations must have separate pipes, valves, controls, etc. Nevertheless, where the independent functioning of the two installations is ensured, they may have common components.