Der Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bedeutet, dass der Schutz der Grundfreiheiten ergänzt und gestärkt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger in unseren Mitgliedstaaten einen besseren Schutz im Hinblick auf die EU-Maßnahmen haben werden, und dass die Rechtspraxis im Bereich der Menschenrechte an den beiden europäischen Gerichten, dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, besser harmonisiert wird.
The EU’s accession to the European Convention will mean that the protection of fundamental rights will be supplemented and strengthened, that citizens in our Member States will have better protection in relation to the EU’s activities and that legal practice in the area of human rights will be harmonised better in the two European courts, in The Hague and Strasbourg.