Split-Screen: In einigen Mitgliedstaaten ist diese Technik verboten (Niederlande, Portugal, Schweden und Frankreich, während sie in anderen, z.B. im Vereinigten Königreich und Deutschland, erlaubt ist. Als einziges Land verfügt Deutschland über spezielle Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Im Vereinigten Königreich wurde die Split-Screen-Technik von der ITC in einem begrenzten Umfang zugelassen (während der Werbung dürfen Programminformationen eingeblendet werden, allerdings nur in Form von Textanzeigen).
Split-screen: There is a ban on using the technique in some Member States: the Netherlands, Portugal, Sweden and France. Other countries have authorised the use of this technique: for example the United Kingdom and Germany.