- der barrierefreie Zugang zu Organisationen, Aktivitäten, Veranstaltungen, Begegnungen, Waren und Dienstleistungen, auch audiovisuellen, in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und
Erholung verbessert wird; die Teilnahme an Sportaktivitäten und die Organisation von behindertenspezifischen Aktivitäten gefördert werden; geprüft wird, wie die Verwendung von Gebärdensprachen und Brailleschrift im Umgang mit den EU-Behörden erleichtert werden kann; die Frage des barrierefreien Zugangs zu Wahlen aufgegriffen wird, damit die Ausübung des Wahlrechts der EU-Bürger/innen erleichtert wird; die grenzüberschreitende Übermittlung von urheberrech
...[+++]tlich geschützten Werken in zugänglichen Formaten gefördert wird; die Nutzung der in der Richtlinie über das Urheberrecht[12] niedergelegten Ausnahmeregelungen gefördert wird.
– improve the accessibility of sports, leisure, cultural and recreational organisations, activities, events, venues, goods and services including audiovisual ones; promote participation in sports events and the organisation of disability-specific ones; explore ways of facilitating the use of sign language and Braille in dealing with the EU institutions; address accessibility to voting in order to facilitate the exercise of EU citizens' electoral rights; foster the cross-border transfer of copyright works in accessible format; promote use of the scope for exceptions provided by the Directive on copyright [12].