c) Bei der Überwachung auf See oder mit dem Flugzeug, bei der die zuständigen einzelstaatlichen Stellen andere vorrangige Aufgaben insbesondere im Zusammenhang mit der Verteidigung und der Sicherheit auf See wahrzunehmen haben, haben die Behörden des Mitgliedstaats das Recht, die von der Kommission geplanten Kontrollmaßnahmen zeitlich oder örtlich anders festzusetzen.
(c) In the framework of sea or air inspection where the competent national services must carry out other priority tasks relating to, in particular, defence and safety at sea, the authorities of the Member State shall reserve the right to defer or redirect the inspection operations the Commission intended to observe.