Wie in der Mitteilung über die „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ vom Oktober 2015 bereits angekündigt, hat die Kommission das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten klarer und transparenter gemacht, indem sie die Zahl der Kategorien zur Qualifizierung von Ungleichgewichten von sechs auf vier reduziert hat: keine Ungleichgewichte, Ungleichgewichte, übermäßige Ungleichgewichte und Korrekturmaßnahmen erfordernde übermäßige Ungleichgewichte (Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten).
As anticipated in the October 2015 Communication on steps towards completing the Economic and Monetary Union, the Commission has made the implementation of the macroeconomic imbalances procedure (MIP) clearer and more transparent by reducing the number of categories for imbalances from six to four: no imbalances, imbalances, excessive imbalances andexcessive imbalances with corrective action (excessive imbalances procedure).