In the same manner, the ECB's income arising from securities purchased under the SMP, the third covered bond purchase programme (hereinafter 'CBPP3') and the asset-backed securities purchase programme (ABSPP) should in principle be distributed to the NCBs in proportion to their shares in the subscribed capital key in the same financial year it accrues.
Gleichermaßen sollten die Einkünfte der EZB aus dem Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des SMP, des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (nachfolgend das „CBPP3“) und des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (ABSPP) grundsätzlich im gleichen Geschäftsjahr, in dem sie anfallen, an die NZBen entsprechend deren Anteil im Kapitalzeichnungsschlüssel verteilt werden.