On the other hand, the legislation at issue may also exclude from the care insurance scheme employed or self-employed workers falling within the ambit of Community law, that is to say, both nationals of Member States other than Belgium working in the Dutch-speaking region or in the bilingual region of Brussels-Capitale but who live in another part of the national territory, and Belgian nationals in the same situation who have made use of their right to freedom of movement.
Zum anderen kann die streitige Regelung auch in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallende Arbeitnehmer oder Selbständige vom System der Pflegeversicherung ausschließen, nämlich sowohl Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten als Belgiens, die im niederländischen Sprachgebiet oder im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt eine Berufstätigkeit ausüben, aber in einem anderen Teil des Staatsgebiets wohnen, als auch belgische Staatsangehörige, die sich in der gleichen Situation befinden und von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben.