(26) In order to protect effective competition on the market for repair and maintenance services and to prevent foreclosure of independent repairers, motor vehicle manufacturers must allow all interested independent operators to have full access to all technical information, diagnostic and other equipment, tools, including all relevant software, and training required for the repair and maintenance of motor vehicles.
(26) Um einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen zu schützen und die Abschottung dieses Marktes gegen unabhängige Werkstätten zu verhindern, müssen die Kraftfahrzeughersteller allen unabhängigen Marktbeteiligten einen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen für die Instandsetzung und Wartung ihrer Kraftfahrzeuge erforderlichen technischen Informationen, Diagnose- und anderen Geräten und Werkzeugen, einschließlich der einschlägigen Software, sowie zur fachlichen Unterweisung, die für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, ermöglichen.